Seit Mitte 2014 gilt das neue Gesetz zur Energieeinsparverordnung (EnEV 2014). Dieses Gesetz regelt neue Vorschriften in Sachen Energieausweis und neue Mindestanforderungen für die Modernisierung von Immobilien. Als Verkäufer und Vermieter sind Sie verpflichtet einen Energieausweis erstellen zu lassen und diesen allen Interessenten zur Verfügung zu stellen. Versäumt man diese Pflicht drohen Strafen von bis zu 15.000€.
Im Energieausweis steht der geschätzte bzw. errechnete Energie-Bedarf oder -Verbrauch einer Immobilie. Verschiedene Immobilien benötigen unterschiedliche Arten von Ausweisen, die je auch unterschiedliche Erstellungskosten mit sich bringen. Mit uns an Ihrer Seite müssen Sie sich keine Sorgen um die EnEV 2014 machen, wir kümmern uns um die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben und ggf. um die Erstellung des Energieausweises.
Wenn Sie über uns verkaufen, bekommen Sie den Energieausweis geschenkt.
Ein gültiger Energieausweis kann nur von Fachleuten mit speziellen Ausbildungen und Qualifikationen erstellt werden.
Damit Sie rechtlich immer auf der sicheren Seite sind, regelt amarc21 Immobilien alles für Sie. Wir arbeiten mit erfahrenen Profis, damit Sie einen vorschriftsmäßigen Ausweis erhalten. Natürlich achten wir in allen Phasen des Verkaufs darauf, dass auch die anderen Vorschriften der Energiesparverordnung erfüllt sind. Neugierig geworden, dann kontaktieren Sie uns unverbindlich?
amarc21 Immobilien berät Sie ausführlich zu den gesetzlichen Regelungen. Wir informieren Sie auch gern, wie Sie Energie einsparen können.
andreas.schaiper@amarc21.de
Tel.: 05403 781818
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